Praxis

Dr. Werner

Facharzt für innere Medizin, Bad Kreuznach

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  4. Vorsorge- Regelung

Vorsorge- Regelung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

Zur Früherkennung bzw zur Vorsorge gegenüber dem Kolon- CA gelten folgende Regelungen:
Beide Geschlechter, ab dem 50. Lebensjahr bis zum 55. Lebensjahr einmal jährlich einen Stuhltest auf verstecktes Blut.
Frauen: ab dem 55. Lebensjahr eine komplette Koloskopie und frühestens nach 10 Jahren Wiederholung. Männer: am dem 50. Lebensjahr eine komplette Koloskopie und frühestens nach 10 Jahren eine Wiederholung. Für beide Geschlechter: findet die erste Koloskopie nach dem 65. Lebensjahr statt, ist sie auch die letzte.
ALternativ: alle 2 Jahre Stuhltest auf verstecktes Blut (immunologischer Test)

Bei positivem Test: Durchführung einer Koloskopie, diese wird hier tendenziell in 2 Wochen angeboten. Zur notwendigen Schnelligkeit einer Koloskopie nach positivem Test vgl eine Studie aus 2019/5 (Verzögerung sollte nicht länger als 6 Monate sein).

Empfehlung der Fachgesellschaften:
Bei familiärer Belastung ( direkter Verwandter): Durchführung der Koloskopie ab dem 45. Lebensjahr und nach 10 Jahren.

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